Allgemeine Geschäftsbedingungen von meine-geschäftsadresse.at der Firma Oblak & Partner GmbH u. Co KG. bietet seinen Kunden Mietoptionen für Firmen- und Geschäftsadressen an. Um die dazugehörigen Rechte und Pflichten des Vertrages beider Seiten zu definieren, gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen:
(1)Die Oblak & Partner GmbH u. Co KG erbringt die Dienste des ausgemachten Tarifes, im Rahmen des für den Geschäftsbetrieb des Auftraggebers. Der Leistungsumfang im Einzelnen ergibt sich aus dem im Vertrag gewählter Leistung.
(2) Die Oblak & Partner GmbH u. Co KG ist berechtigt, alle Pflichten an Dritte im Auftrag zu geben, ,solange dieser Dritte die Interessen des Auftraggebers nachkommt und die selben Datenschutz- und Verschwiegenheitsstandards wie die der Oblak & Partner GmbH u. Co KG aufweißt.
(3) Unter schriftlicher Mitteilung ist die Oblak & Partner GmbH u. Co KG berechtigt, die Leistungsbeschreibung nachträglich zu ändern oder zu ergänzen. Ist diese zum Nachteil des Auftraggebers, ist er berechtigt, innerhalb eines Monats(ab Zustelldatum der Änderungsmitteilung) von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch zu machen . Ansonsten gilt die Änderung als angenommen. Auf diese Frist wird in dieser Mitteilung hingewiesen. Die Änderungen werden nicht vor Ablauf der Monatsfrist wirksam.
(1) Das Vertragsverhältnis beginnt zum vereinbarten Termin, spätestens mit der geleisteten Zahlung. Die Oblak & Partner GmbH u. Co KG sendet dem Auftraggeber eine Auftragsbestätigung in Schriftform zu. Diese enthält den Mietvertrag, soweit diese dem Auftraggeber nicht bereits mit dem Angebot übersandt wurde.
(2) Die Oblak & Partner GmbH u. Co KG behält sich eine Identitätsprüfung des Auftraggebers bzw. seines/seiner gesetzlichen Vertreter(s) vor. (Vorlage des Personalausweises, Post-Ident-Verfahren)
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, durch die Dienstleistungen der Oblak & Partner GmbH u. Co KG gegen gesetzliche Bestimmungen – gleich welcher Art – zu verstoßen, insbesondere Scheinfirmen.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Änderungen seiner Anschrift, Kontoverbindung, Rechtsform der gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertretung, oder sonstige wesentliche Umstände oder Verhältnisse seiner Firma unverzüglich der Oblak & Partner GmbH u. Co KG, mitzuteilen.
(3) Kommt der Auftraggeber einer seiner Verpflichtungen nicht nach, hat die Oblak & Partner GmbH u. Co KG das Recht, gegenüber Dritten zu offenbaren, dass sie als externer Dienstleister für den Auftraggeber tätig ist, für die Wahrung ihrer eigenen Belange, insbesondere dem Schutz ihrer Mitarbeiter.
(1) Das Entgelt richtet sich nach dem jeweils vertraglich vereinbarten Tarif. Es besteht aus einer monatlichen Grundgebühr für die Bereitstellung der Dienste und etwaigen Zusatzleistungen. Es gelten die Preise der Oblak & Partner GmbH u. Co KG in seiner jeweils gültigen Fassung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Der Abrechnungszeitraum ist je nach Vertrag 1 oder 3 Monate, beginnend mit dem Kalendertag des Vertragsbeginns. Ein andere Vereinbarung kann schriftlich ausgemacht werden.
(3) Mit der Grundgebühr wird die Bereitstellung der technischen und organisatorischen Infrastruktur für die Dienstleistungen der Oblak & Partner GmbH u. Co KG vergütet. Diese wird mit Beginn eines Abrechnungszeitraums im Voraus fällig.
(4) Die Oblak & Partner GmbH u. Co KG behält sich die Änderung von Leistungsentgelten vor. Insbesondere wenn Sie selber Preiserhöhungen durch Dritte erhält. (z.B. Festnetzbetreiber, Mobilfunknetzbetreiber) oder durch sonstige entstandenen Kostenfaktoren ausgesetzt ist, welche das gewöhnliche Geschäft betreffen.
(5) Änderungen von Entgeldern teilt die de Oblak & Partner GmbH u. Co KG dem Auftraggeber in Schriftform mit. Ist diese zum Nachteil des Auftraggebers, ist er berechtigt, innerhalb eines Monats(ab Zustelldatum der Änderungsmitteilung) von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch zu machen . Ansonsten gilt die Änderung als angenommen. Auf diese Frist wird in dieser Mitteilung hingewiesen. Die Änderungen werden nicht vor Ablauf der Monatsfrist wirksam.
(1) Der Auftraggeber überweist an die Oblak & Partner GmbH u. Co KG das Leistungsentgelt und eine vereinbarte Kaution im Voraus.
(2) In begründeten Ausnahmefällen ist die Oblak & Partner GmbH u. Co KG berechtigt, eine Erhöhung der Kaution zu verlangen (z.B. Adressänderung)
(3) Im Falle der Beauftragung durch eine Kapital- oder Personenhandelsgesellschaft mit beschränkter Haftung kann die Oblak & Partner GmbH u. Co KG neben der Stellung einer Kaution auch den Schuldbeitritt einer natürlichen verlangen.
(4) Wenn der Auftraggeber mit Leistungsentgelt in Verzug gerät, hat die Oblak & Partner GmbH u. Co KG das Rechte, insbesondere der Geltendmachung von Verzugszinsen und der Kündigung, nach entsprechender Ankündigung die Leistungen einzustellen. Die Verpflichtung zur Zahlung etwaiger Grundgebühren bleibt auch in diesem Falle bestehen. Für nach dem Eintritt des Verzugs erforderliche Mahnschreiben wird dem Auftraggeber eine Pauschale von je € 15,00 berechnet.
(5) Ist die Oblak & Partner GmbH u. Co KG gesetzlich oder aufgrund einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung verpflichtet, Dritten Auskünfte über Gegenstand, Art oder Umfang des Vertragsverhältnisses zu erteilen (z.B gegenüber Ermittlungsbehörden),wird diese Aufwandsentschädigung mit €40,–/st berechnet. Dem Auftraggeber bleibt offen, nachzuweisen, dass ein solcher Aufwand überhaupt nicht entstanden ist.
(1) Etwaige Einwendungen des Auftragsgebers bezüglich des Leistungsentgeltes sind innerhalb von acht Wochen ab Zugang der Rechnung, in Schriftform direkt an Oblak & Partner GmbH u. Co KG zu gehen. Die Rechnung gilt als genehmigt, wenn der Auftraggeber ihr nicht innerhalb dieser Frist widersprochen hat. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
(2) Solange die Oblak & Partner GmbH u. Co KG die Einwende nicht als berechtigt anerkennt, bleibt die Zahlungspflicht bestehen. Der Auftraggeber ist insbesondere nicht berechtigt, bereits gezahlte Beträge zurück zu fordern (Rücklastschrift).
(3) Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrechts steht dem Auftraggeber nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Die Oblak & Partner GmbH u. Co KG erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.
(1) Bei Schäden haftet die Oblak & Partner GmbH u. Co KG – gleich aus welchem Rechtsgrund, sowohl vertraglicher als auch außervertraglicher Art – nur dann, wenn die Oblak & Partner GmbH u. Co KG die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder der Schaden auf der Verletzung einer Pflicht der Oblak & Partner GmbH u. Co KG, zurückzuführen ist. Bei einfach fahrlässiger Verletzung beschränkt sich die Haftung der Oblak & Partner GmbH u. Co KG auf die nach dem Vertragsverhältnis typischen und vorhersehbaren Schäden. Dieser Betrag ist auf das Dreifache des bisher bezahlten Monatsumsatzes des Auftraggebers begrenzt. Die Oblak & Partner GmbH u. Co KG haftet nicht für mittelbare Schäden bei einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten, insbesondere für entgangenen Gewinn.
(2) Schadensersatzansprüche gegen die Oblak & Partner GmbH u. Co KG sind innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis der begründenden Umstände durch den Auftraggeber geltend zu machen. Dies gilt nicht bei Verletzungen des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und der Freiheit sowie bei Haftung wegen Vorsatzes.
(3) Soweit die Haftung der Oblak & Partner GmbH u. Co KG nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die Haftung der Angestellten, Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen der Oblak & Partner GmbH u. Co KG.
(1) Der Mietvertrag läuft auf unbefristete Zeit. Der Mietvertrag kann nach Ablauf von 3 Monaten mit Monatsende unter Einhaltung der im Mietvertrag festgehaltenen Kündigungsfrist vorgenommen werden. Das Recht auf eine außerordentliche Kündigung aus wichtigen Gründen bleibt hiervon unberührt.
(2) Die Oblak & Partner GmbH u. Co KG ist zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn:
– der Auftraggeber seine bei Vertragsabschluss angegebene Anschrift ändert und dies der Oblak & Partner GmbH u. Co KG nicht innerhalb von 14 Tagen mitteilt
Die Zahlung des Entgeldes an die Oblak & Partner GmbH u. Co KG den Kautionsbetrag erreicht
wenn Geschäfte des Auftraggebers gegen die guten Sitten oder ein gesetzliches Verbot verstößt,
über das Vermögen des Auftraggebers das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
(3) Die Kündigung durch den Auftraggeber ist entweder schriftlich an die Oblak & Partner GmbH u. Co KG, Absbergasse 29/1, 1100 Wien oder per E-Mail an info@meine-geschäftsadresse zu senden. In allen Fällen erhält der Auftraggeber eine Kündigungsbestätigung.
(4) Eine Kündigung durch die Oblak & Partner GmbH u. Co KG erfolgt in schriftform. Diese Kündigung gilt auch dann als zugegangen, wenn an die vom Auftraggeber benannte nicht zugestellt werden konnte oder nicht entgegengenommen worden ist.
(5) Wenn der Auftraggeber die Dienste der Oblak & Partner GmbH u. Co KG nicht in Anspruch nimmt, ist dies keine Kündigung.
(6) Die Oblak & Partner GmbH u. Co KG kann die allgemeinen Geschäftsbedingungen nachträglich ändern, und ist hierfür verpflichtet dies dem Auftraggeber in Schriftform mitzuteilen. Widerspruch gilt innerhalb eines Monats nach Zustellung der Mitteilung.
(1) Die Oblak & Partner GmbH u. Co KG ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen, soweit berechtigte Interessen des Auftraggebers dem nicht entgegenstehen. Der Auftraggeber ist im Falle der Vertragsübertragung zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Dieses Recht erlischt nach einem Monat ab Zugang der Mitteilung. Vor Ablauf der Monatsfrist wird die Vertragsübertragung nicht wirksam.
(2) Diese AGB ist ausschließlich die verbindliche Fassung in deutscher Sprache. Nur diese Fassung ist für den Inhalt dieser AGB und die Rechte und Pflichten maßgeblich. Fassungen in anderen Sprachen dienen nur zu Informationszwecken.
(3) Die Rechtsbeziehung zwischen der Oblak & Partner GmbH u. Co KG und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich.
(4) Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Ansprüche der Parteien und Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz der Oblak & Partner GmbH u. Co KG .
(5) Wenn Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine angemessene Regelung zu vereinbaren.